Deutschland: Rekurse immer noch hängig ~ Haus-Unterricht weiterhin möglich
Das sogenannte Homeschooling, bei dem Eltern ihre Kinder zu Hause selbst unterrichten, bleibt vorderhand erlaubt, dies auch für Eltern, die nicht im Besitz des vom neuen Volksschulgesetz vorgeschriebenen Lehrerpatents sind – und damit eigentlich widerrechtlich handeln. Grund dafür ist, dass die vier Rekurse gegen eine entsprechende Verfügung der kantonalen Bildungsdirektion immer noch beim Regierungsrat hängig sind.
Für Homeschooling besteht an sich nur eine Meldepflicht, sowohl bei der jeweiligen Gemeinde als auch der Bildungsdirektion. Eine Begründung wird hingegen nicht verlangt. Grundsätzlich muss sich der Unterricht am offiziellen Lehrplan orientieren; die Qualität wird jährlich überprüft. (thi)

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