Mon 7 Apr 2008
Für ein Menschenrecht auf Bildung
Posted by admin under Germany, Local News
Liebe Freunde der Bildungsfreiheit,
der Bundesverband Natürlich Lernen www.bvnl.de hat eine Kampagne gestartet, mit der endlich auch deutsches Recht an die Forderungen der UN (Kinderrechtskonvention, Menschenrechtsbeauftragter Munoz) und das europäische Niveau angepasst werden soll. Der bvnl ist dabei auf tatkräftige Unterstützung von uns allen angewiesen. Bitte meldet euch bei der unten angegebenen Adresse, wenn ihr das Anliegen uterstützen wollt.
Herzliche Grüße
Dagmar Neubronner
Freiheit und Vielfalt der Bildungswege
Für ein Menschenrecht auf Bildung
Aufruf zu öffentlicher Diskussion
Seit 2008 ist Deutschland das einzige Land in der Europäischen Union, das an einer Schulpflicht mit Anwesenheitszwang festhält, die durch Bußgelder, Beugehaft, Polizeigewalt und Entzug des Sorgerechts durchgesetzt werden kann und auch häufig wird – wenn die Familien nicht rechtzeitig auswandern. Konträr dazu empfehlen und fördern deutsche Behörden gleichzeitig aktiv den Hausunterricht für Deutsche im Ausland.
Überall sonst in Europa bedeutet der Begriff Schulpflicht eine Bildungs- oder Unterrichtspflicht, d.?h. dass das Selbstbestimmungsrecht bei der Bildungsvermittlung auf unterschiedliche Weise wahrgenommen werden darf. Genau das fordern wir für Deutschland: ein Bildungssystem, das die uneingeschränkte Wahl zwischen staatlichen und privaten Bildungsangeboten, häuslichem Unterricht oder „auf andere Weise“ (Zitat aus dem englischen Gesetz) garantiert.
Beispiel Dänemark: Wenn mindestens zwölf Familien ihre Kinder gemeinsam unterrichten wollen, trägt der Staat die Personalkosten für die Lehrkräfte und gewährt Zuschüsse zu den Sachkosten.
Beispiel Österreich: Schulpflicht kann durch häuslichen Unterricht erfüllt werden, wenn dies vor Beginn des Schuljahres beim Bezirksschulrat angezeigt wird.
Beispiel Niederlande: 70 Prozent aller Schulen werden privat geführt und voll vom Staat finanziert.
Beispiel Großbritannien: Die Eltern tragen die Verantwortung für die Bildung ihrer Kinder. Die Bildungspflicht kann durch Schulbesuch erfüllt werden oder „auf andere Weise“. Das Leben ohne Schule fällt in letztere Kategorie. Es ist keine Genehmigung notwendig.
Beispiele aus dem Ausland zeigen, dass nicht schulgebundene Bildung häufig zu besseren Leistungen führt als der deutsche Schulzwang. Auch die europäische Verfassung sieht eine Bildungspflicht vor, insofern ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis der Schulanwesenheitszwang auch in Deutschland abgeschafft werden wird. Der Bundesverband Natürlich Lernen! e.V. möchte das beschleunigen.
Bildungsfreiheit ist ein Menschenrecht
Die Schulpflicht ist unserer Auffassung nach durch das Grundgesetz nicht gedeckt. Dort wird nur die Aufsicht des Staates über das gesamte Schulwesen festgeschrieben. Der Artikel 7 GG sagt: „(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates“, und das bedeutet nicht die Pflicht, eine Schule zu besuchen. Schulpflicht wird – in unbewusster Tradition der Gesetzgebung des Dritten Reichs – erst durch Schulgesetze der Länder eingeführt.
Wir sind der Meinung, dass so grundgesetzlich garantierte Rechte des Kindes verletzt werden wie beispielsweise die Unantastbarkeit der Würde des Menschen (Art. 1), die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2), aber auch das Recht der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder und das Verbot der Trennung von Eltern und Kindern gegen deren Willen (beides Artikel 6) sowie das Verbot der Zwangsarbeit (Art. 12). Ebenso scheint die Schulpflicht ein Verstoß gegen das Wohl des Kindes, gegen das Antidiskriminierungsgesetz (aufgrund des Alters zur Schulpflicht gezwungen) und gegen die UN-Kinderrechtskonvention zu sein (Artikels 28 sagt: „make primary education compulsory and available free to all“: Grundbildung soll verpflichtend und für alle und frei zugänglich sein).
Mit unserer Gesetzesinitiative wollen wir Zwang und Gewalt auf dem Gebiet der Bildung ebenso dauerhaft ächten wie es auf anderen Gebieten bereits geschehen ist, beispielsweise der Wahl des Lebenspartners, der Religion, der Meinungsfreiheit, der Ernährung, der freien Wahl des Wohnsitzes und vielen anderen mehr.
Mit unserer Gesetzesinitiative „Neugestaltung des Artikels 7, GG“ wenden wir uns an Jugendliche und Eltern, an Experten aus Wissenschaft, Pädagogik, Psychologie, Soziologie, Politik, Wirtschaft, Recht, Medizin etc. sowie an alle engagierten Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Wir laden alle Menschen ein, sich gemeinsam mit uns an der Verbreiterung dieser Debatte zu beteiligen. Wir wünschen uns eine Bildung, die über den Aspekt der wirtschaftlichen Verwertbarkeit weit hinausgeht, und setzen uns daher für ein grundgesetzliches Recht auf Bildung ein.
Neufassung des Artikel 7 GG
Mit der Gesetzesinitiative und ihrem Vorschlag zur Neufassung des Artikels 7 GG beziehen wir uns auf die Petition für Freiheit und Selbstbestimmung im Bildungswesen von Johannes Heimrath von 1991. Sie ist mit ihren fünf Forderungen zur Bildungsfreiheit heute aktueller denn je. Die Neufassung des Artikels 7, GG, soll im Rahmen einer breiten öffentlichen Debatte auf diesen Forderungen aufbauen.
Forderung 1
(1) Alle Menschen haben das Recht auf Bildung nach ihrem Willen.
Forderung 2
(1) Eltern oder andere verantwortliche Begleiter haben die Pflicht, Kindern die Wahrneh- mung von Bildungsangeboten, insbesondere von Unterricht zu ermöglichen, und zwar entweder zu Hause, in privaten oder öffentlichen Einrichtungen oder auf andere Weise.
(2) Bei der Wahl von Bildungsform und Bildungsstätte haben Eltern oder andere verantwortliche Begleiter den Willen des Kindes zu achten.
Forderung 3
(1) Bildungsangebote, auch in Form von Schulen, kann jede natürliche oder als gemeinnützig anerkannte juristische Person, welche die Grundrechte und Gesetze achtet, gleichberechtigt neben den staatlichen Angeboten unterbreiten.
(2) Der Staat darf im Bereich schulischer und außerschulischer Bildung Eltern oder andere verantwortliche Begleiter nicht verpflichten, unter Verletzung ihres Gewissens und ihrer rechtmäßigen Wahl die Kinder in staatliche Schulen oder irgendeinen besonderen, vom Staat vorgeschriebenen Schultypus zu schicken.
Forderung 4
(1) Alle Menschen haben das gleiche Recht auf staatliche Förderung ihrer Bildung und Ausbildung. Das bedeutet auf Seiten des Staates:
(2) Jedem Menschen wird ein finanzieller Grundbetrag für seine Bildung garantiert.
(3) Die öffentliche Finanzierung von Bildung ist in ihrer Höhe so zu bemessen, dass sie den uneingeschränkten Zugang zu Bildung ermöglicht.
Forderung 5
(1) Die Bildungsinhalte bleiben Gegenstand der Diskussion in der gesamten Gesellschaft und dürfen nicht vom Staat vorgeschrieben werden.
(2) Aufgabe der Bürger bleibt jedoch, darüber zu wachen, dass das Recht auf freie Bildung von jedem Menschen, insbesondere von Kindern, uneingeschränkt und selbstbestimmt wahrgenommen werden kann.
(3) Die Rechtsaufsicht wird von staatlichen Organen ausgeübt, deren Mitglieder auf Zeit gewählt werden. Die Mitglieder sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
Unterstützen Sie dieses Anliegen mit Ihrer Unterschrift.
Der gesellschaftliche Wandel im 20. Jahrhundert vom autoritären Obrigkeitsstaat zum freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat hat bisher das Bildungswesen grundsätzlich ausgeklammert. Heute erleben wir, wie unsere Welt bestürzende Schäden durch das Wirken des Menschen erleidet. Dieses schädliche Verhalten rührt wesentlich aus der Tatsache her, dass der Einzelne nicht gelernt hat, sich selbstverantwortlich und bewusst als nehmenden und gebenden Teil des Ganzen zu verstehen. Ursache dafür sind auch veraltete Bildungsstrukturen, die den Menschen von der Übernahme von Verantwortung abhalten. Die grundlegende Neugestaltung des Bildungswesens könnte eine bedeutende Chance sein, die schöpferischen Kräfte der Menschen zum Wohle der ganzen Lebensgemeinschaft auf unserem Planeten zu aktivieren.
Verabschieden wir uns also von überholten und lebensfeindlichen Konzepten wie Zentralismus, Bevormundung und Fremdbestimmung. Schütteln wir die Angst vor dem mündigen Menschen ab! Geben wir dem Leben in Freiheit und Selbstbestimmung eine Chance!“ Schule muss im Sinn von ganzheitlicher Bildung neu gedacht werden. Der Staat sollte den Mut zur privaten Initiative fördern und Vertrauen in die Menschen beweisen, die diesen Staat tragen. Menschen, die sich für eine gesunde und kreative Entfaltung unserer Kinder engagieren wollen, dürfen nicht behindert oder gar kriminalisiert werden.
Die Kampagne unterstützen:
Die fünf Forderungen sollen im Lauf des Jahres 2008 durch Medien und Veranstaltungen verbreitet werden. Interessierte können der Gesetzesinitiative für Bildungsfreiheit Nachdruck verleihen, wenn sie möglichst viele Unterschriften von Unterstützern sammeln. Unterschriftslisten und weiterführende Materialien können bei der Koordinationsstelle angefordert werden, am einfachsten per Mail: info@bvnl.de.
Die Gesetzesinitiative „Freiheit und Vielfalt der Bildungswege. Das Menschenrecht auf Bildung“ ist ein freier und freiwilliger Zusammenhang von Menschen, die sich darum bemühen, die Diskriminierung von Kindern als „Mindermenschen“ im zeitgenössischen Denken, im Rechtsverständnis und in der Praxis zu beseitigen.
Die Gesetzesinitiative ist nicht institutionell, alle Tätigkeiten werden ehrenamtlich erbracht.
Sie können sich durch einen regelmäßigen finanziellen Beitrag, durch Leistungen bei Aktionen, z.?B. Versand von Infomaterial oder Organisation von Vorträgen und Workshops, durch Schaffung einer örtlichen Informationsstelle oder durch eigene politische Arbeit am Aufbau der Kampagne beteiligen.
Schreiben Sie Ihre Vorschläge, Fragen, Wünsche und Hoffnungen an die Koordinationsstelle der Gesetzesinitiative
Freiheit und Vielfalt der Bildungswege. Das Menschenrecht auf Bildung
Bundesverband Natürlich Lernen! e.V. BVNL,
Lange Straße 10, 17440 Klein-Jasedow,
Tel: (038374) 75256, Fax: (038374) 75223,
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